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Zeitschrift für Abgaben-, Finanz- und Steuerrecht
Verkauf einer unterpreisig erworbenen Forderung und Verkauf zum Nominale – Vermögenszuwachsbesteuerung nach § 27 Abs 3 EStG 1988?
- Originalsprache: Deutsch
- AFS Band 20
- Bundesfinanzgericht, 2615 Wörter
- Seiten 173-176
- https://doi.org/10.33196/afs202205017301
9,80 €
inkl MwSt§ 27 Abs 3 EStG 1988 idgF sieht eine Vermögenszuwachsbesteuerung für Kapitalerträge iSd Abs 2 leg cit vor. § 27 Abs 2 Z 2 EStG 1988 idgF entspricht inhaltlich § 27 Abs 1 Z 4 EStG 1988 idF vor Budgetbegleitgesetz 2011. Zu dieser Rechtslage hat der Verwaltungsgerichtshof judiziert, dass im Fall eine Forderung deshalb unter dem Nominale gekauft wird, weil sie notleidend bzw risikobehaftet ist und sie dann im Privatvermögen zur Gänze eingeht, dieser wirtschaftliche Vorteil nicht von der Einkommensteuer erfasst ist. Ein anderer Fall läge nur dann vor, wenn die Forderung bloß im Hinblick auf ihre spätere Fälligkeit um einen Abzinsungsbetrag billiger erworben würde; in einem solchen Fall würde der Zessionar Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen (VwGH 11.11.2008, 2006/13/0088, 0091; 24.6.2010, 2008/15/0241).
Diese Erkenntnisse sind wegen der inhaltlichen unverändert gebliebenen Bestimmungen auch für die Rechtslage ab Budgetbegleitgesetz 2011 einschlägig. Wird eine risikobehaftete Forderung unter Nominale erworben und geht sie im Privatvermögen zur Gänze ein, fällt dieser Vorgang nur dann unter die Vermögenszuwachsbesteuerung des § 27 Abs 3 EStG 1988, wenn die Kapitalforderung zinstragend bzw abgezinst und daher von § 27 Abs 2 Z 2 EStG 1988 erfasst war (RS 1).
Revision eingebracht (Amtsrevision).
- Fuchs, Hubert W.
- AFS 2022, 173
- Steuerrecht
- § 299 BAO
- BFG, 05.07.2022, RV/7100408/2022
- § 27 Abs 2 Z 2 EStG
- § 27 Abs 3 EStG
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