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Hilber, Klaus

Rekurs Kontoeinschau: Keine nochmalige Bewilligung eines Auskunftsverlangens

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In der Rekursentscheidung kann das Bundesfinanzgericht aussprechen, dass einzelne Auskunftsverlangen eines Sammelauskunftsverlangens zu Unrecht bewilligt wurden. In diesem Fall gilt (nur) bezüglich der bei diesen Konteneinschauen gewonnenen Beweise ein Verwertungsverbot.

Revision eingebracht (Amtsrevision).

  • Hilber, Klaus
  • AFS 2022, 177
  • § 9 KontRegG
  • Steuerrecht
  • § 8 KontRegG
  • BFG, 20.06.2022, KR/2100002/2022
  • § 244 BAO

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