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Hilber, Klaus

Indexierung der Familienbeihilfe

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Nach § 13 zweiter Satz FLAG 1967 hat ein Bescheid nur dann zu ergehen, wenn einem Antrag auf Familienbeilhilfe nicht oder nicht vollinhaltlich stattgegeben wird. Die Stattgabe eines Antrags auf Familienbeihilfe erfolgt durch deren Gewährung (Auszahlung).

  • Hilber, Klaus
  • § 33 Abs 3 FLAG
  • Steuerrecht
  • § 8a FLAG
  • AFS 2022, 181
  • § 13 FLAG
  • BFG, 28.06.2022, RV/7101892/2020

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