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Breitenfeld, Michael

Grenzüberschreitendes Interesse

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Die Beurteilung des Vorliegens eines grenzüberschreitenden Interesses und der Anwendung der Grundregeln des AEUV auf Vergaben im Unterschwellenbereich erfolgt anhand von Kriterien wie einem gewissen Volumen des fraglichen Auftrags in Verbindung mit dem Leistungsort, technischen Merkmalen des Auftrags oder Besonderheiten der betreffenden Waren.

  • Breitenfeld, Michael
  • Art 49 AEUV
  • EuGH, 06.10.2016, Rs C-318/15, „Tecnoedi Costruzioni“
  • Auftrag, an dem ein grenzüberschreitendes Interesse bestehen kann
  • Art 7 lit c RL 2004/18/EG
  • RPA 2017, 42
  • Art 56 AEUV
  • Vergaberecht

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