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Haftung des GmbH-Geschäftsführers nach § 9 BAO

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
GESBand 2014
Inhalt:
Angrenzendes Steuerrecht
Umfang:
1677 Wörter, Seiten 144-147

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Eine Haftungsinanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers nach § 9 BAO ist auch dann zulässig, wenn dieser die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Pflichten der GmbH auf bestimmte Angestellte übertragen hat. Der GmbH-Geschäftsführer hat in regelmäßigen Abständen die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Pflichten durch die betrauten Personen zu überprüfen.

Für die Anwendung des § 9 BAO spielt es keine Rolle, ob der GmbH-Geschäftsführer den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der GmbH verschuldet hat.

  • Bieber, Thomas
  • § 9 BAO
  • GES 2014, 144
  • Gesellschaftsrecht
  • § 80 BAO
  • UFS, 20.12.2013, RV/0309-G/13

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