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Heft 1, Juni 2013, Band 1

Schweighofer/​Hauser, Werner

Hre 122: EU-Grundrechte-Charta ist wie Verfassung zu sehen

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In Verfahren, in denen Unionsrecht eine Rolle spielt, ist die EU-Grundrechte-Charta wie die Verfassung zu sehen.

Grundrechte, die durch diese EU-Charta garantiert sind, sind also verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte, die vor dem VfGH geltend gemacht werden können.

Neben der Verfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention ist ab sofort auch die EU-Grundrechte-Charta Prüfungsmaßstab für Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter.

Behörden, die Entscheidungen treffen, sowie verordnungserlassende Stellen und der Gesetzgeber haben die EU-Grundrechte-Charta gleichsam als Teil der Verfassung zu berücksichtigen.

  • Hauser, Werner
  • Schweighofer
  • NHZ 2013, 24
  • VfGH, 14.03.2012, U 466/11U 1836/11

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