Hre 122: EU-Grundrechte-Charta ist wie Verfassung zu sehen
- Originalsprache: Deutsch
- NHZBand 1
- Hochschulrechtliche Entscheidungen (Hre), 420 Wörter
- Seiten 24 -24
- https://doi.org/10.37942/nhz201301002401
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In Verfahren, in denen Unionsrecht eine Rolle spielt, ist die EU-Grundrechte-Charta wie die Verfassung zu sehen.
Grundrechte, die durch diese EU-Charta garantiert sind, sind also verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte, die vor dem VfGH geltend gemacht werden können.
Neben der Verfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention ist ab sofort auch die EU-Grundrechte-Charta Prüfungsmaßstab für Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter.
Behörden, die Entscheidungen treffen, sowie verordnungserlassende Stellen und der Gesetzgeber haben die EU-Grundrechte-Charta gleichsam als Teil der Verfassung zu berücksichtigen.
- Schweighofer
- Hauser, Werner
- NHZ 2013, 24
- VfGH, 14.03.2012, U 466/11U 1836/11
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