


Hre 124: Geschlechterdiskriminierung im Zuge der Professorenberufung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- NHZBand 1
- Inhalt:
- Hochschulrechtliche Entscheidungen (Hre)
- Umfang:
- 614 Wörter, Seiten 27-29
10,00 €
inkl MwSt




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Der Vorwurf der Diskriminierung kann von der Behörde dadurch entkräftet werden, dass nachgewiesen wird, die Bewerberin sei (im Ergebnis) zu Recht nicht auf die angestrebte Stelle ernannt worden, weil der letztlich Ernannte ohnehin besser geeignet ist.
Grundsätzlich stehen einschlägige Frauenförderungspläne (der Universitäten) unter dem Vorbehalt der gleichen Eignung wie der bestgeeignete Mitbewerber.
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- Hauser
-
- § 42 Abs 8 UG
- § 98 UG
- § 3 B-GlBG
- NHZ 2013, 27
- § 42 Abs 1 UG
- § 42 Abs 7 UG
- § 4 B-GlBG
- § 41 UG
- § 43 UG
- § 42 Abs 6 UG
- § 4a B-GlBG
- § 44 UG
- § 42 Abs 9 UG
- VwGH, 14.06.2012, 2008/10/0093
Der Vorwurf der Diskriminierung kann von der Behörde dadurch entkräftet werden, dass nachgewiesen wird, die Bewerberin sei (im Ergebnis) zu Recht nicht auf die angestrebte Stelle ernannt worden, weil der letztlich Ernannte ohnehin besser geeignet ist.
Grundsätzlich stehen einschlägige Frauenförderungspläne (der Universitäten) unter dem Vorbehalt der gleichen Eignung wie der bestgeeignete Mitbewerber.
- Hauser
- § 42 Abs 8 UG
- § 98 UG
- § 3 B-GlBG
- NHZ 2013, 27
- § 42 Abs 1 UG
- § 42 Abs 7 UG
- § 4 B-GlBG
- § 41 UG
- § 43 UG
- § 42 Abs 6 UG
- § 4a B-GlBG
- § 44 UG
- § 42 Abs 9 UG
- VwGH, 14.06.2012, 2008/10/0093