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Hauser

Hre 220: Zur Gleichwertigkeitsfeststellung bei der Zulassung zu einem Doktoratsstudium

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Bei der Frage der Vorschreibung von Prüfungen zur Herstellung der vollen Gleichwertigkeit eines zu einem Doktoratsstudium berechtigenden Studiums iSv § 64 Abs 4 2. Satz UG handelt es sich um eine im Einzelfall vorzunehmende Beurteilung, welche der Überprüfung durch den VwGH nur dann zugänglich ist, wenn das BVerwG seinen Anwendungsspielraum überschritten oder eine krasse bzw unvertretbare Fehlbeurteilung des Einzelfalles vorgenommen hat.

  • Hauser
  • NHZ 2018, 122
  • § 64 Abs 4 UG
  • VwGH, 24.04.2018, Ra 2017/10/0137

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