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Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Insolvenzanfechtungsklage kein europäischer Vollstreckungstitel nach EuVTVO

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§§ 28, 31 IO; Art 2 EuVTVO; Art 25 EuInsVO. Anfechtungsprozesse sind als „ähnliche Verfahren“ iS des Art 2 Abs 2 lit b EuVTVO vom Anwendungsbereich der EuVTVO ausgenommen. Auch die in Art 25 InsVO 2000 enthaltene Öffnungsklausel, die ausschließlich auf die EuGVVO abzielt, bietet keine Grundlage für die Anwendbarkeit der EuVTVO auf Anfechtungsprozesse. Ein Urteil über eine Insolvenzanfechtungsklage kann daher nicht als europäischer Vollstreckungstitel bestätigt werden.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • OGH, 05.09.2019, 17 Ob 12/19t
  • oeba-Slg 2020/2644

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