


Rücktrittsrecht nach § 5 Abs 2 KMG aF
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 68
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 943 Wörter, Seiten 134-135
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§§ 1, 5, 14 KMG; §§ 1, 3, 5 KSchG. Rücktrittsgegner des Anlegers bei einem Rücktritt nach § 5 Abs 2 KMG aF ist stets sein Vertragspartner. Dies gilt unabhängig davon, ob dieser selbst eine Prospektpflicht verletzt hat, so er beim Vertrieb der Wertpapiere nur im eigenen Namen tätig wurde.
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- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
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- OGH, 30.10.2019, 9 Ob 60/19t
- oeba-Slg 2020/2645
§§ 1, 5, 14 KMG; §§ 1, 3, 5 KSchG. Rücktrittsgegner des Anlegers bei einem Rücktritt nach § 5 Abs 2 KMG aF ist stets sein Vertragspartner. Dies gilt unabhängig davon, ob dieser selbst eine Prospektpflicht verletzt hat, so er beim Vertrieb der Wertpapiere nur im eigenen Namen tätig wurde.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- OGH, 30.10.2019, 9 Ob 60/19t
- oeba-Slg 2020/2645