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Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Rücktrittsrecht nach § 5 Abs 2 KMG aF

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§§ 1, 5, 14 KMG; §§ 1, 3, 5 KSchG. Rücktrittsgegner des Anlegers bei einem Rücktritt nach § 5 Abs 2 KMG aF ist stets sein Vertragspartner. Dies gilt unabhängig davon, ob dieser selbst eine Prospektpflicht verletzt hat, so er beim Vertrieb der Wertpapiere nur im eigenen Namen tätig wurde.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • OGH, 30.10.2019, 9 Ob 60/19t
  • oeba-Slg 2020/2645

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