Interne Verlustvorträge im Rahmen einer Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung
- Originalsprache: Deutsch
- GESBand 20
- Aufsatz, 5712 Wörter
- Seiten 72 -80
- https://doi.org/10.33196/ges202102007201
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Eine Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung sieht oftmals vor, dass für an den Gruppenträger im Zug der Gruppenbesteuerung nach § 9 KStG übertragene Verlustvorträge eines Gruppenmitgliedes (vorerst) keine sogenannte negative Steuerumlage bezahlt wird, sondern ein „interner“ Verlustvortrag durch den Gruppenträger gewährt wird. Im Effekt führt das dazu, dass das Gruppenmitglied bei zukünftigen steuerlichen Gewinnen bis zur Höhe des internen Verlustvortrages keine Steuerumlage an den Gruppenträger zu zahlen hat, als Ausgleich dafür, dass der Gruppenträger die Verlustvorträge des Gruppenmitgliedes nach Erreichen der Mindestbestandsdauer von 3 Jahren endgültig übertragen erhalten hat. Solche Vereinbarungen werfen zahlreiche bilanzielle und gesellschaftsrechtliche Fragen auf, die in der Folge dargestellt werden.
- Moser , Gerald
- Gruppen-Steuerumlagevereinbarung
- interner Verlustvortrag
- § 9 KStG
- Gesellschaftsrecht
- Negative Steuerumlage
- Umgründungen innerhalb der Steuergruppe
- Auflösung der Steuergruppe
- Bilanzielle Auswirkungen eines internen Verlustvortrages
- GES 2021, 72
- Ausscheiden aus der Steuergruppe