Internes Kontrollsystem (IKS): Anforderungen und Geschäftsführerhaftung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- GESBand 20
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 1871 Wörter, Seiten 303-306
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Bei größeren Gesellschaften ist es Aufgabe der Geschäftsführer, sachgerechte Grundsätze der Geschäftspolitik und die Organisation des Unternehmens so zu entwickeln, dass
die Realisierung des Gesellschaftszwecks optimal gefördert wird;
der Informationsfluss im Unternehmen so gestaltet wird, dass sich die Geschäftsleitung stets über betriebswirtschaftlich relevante Daten Gewissheit verschaffen kann und nicht riskiert, über Fehlentwicklungen erheblichen Ausmaßes nicht unterrichtet zu werden.
Dabei schulden Geschäftsführer aber keinen bestimmten Erfolg, sondern nur eine branchen-, größen- und situationsadäquate Bemühung. Eine Orientierung an der Business Judgement Rule ist angebracht.
Ein internes Kontrollsystem basiert regelmäßig auf
Überwachungsmaßnahmen organisatorischer und EDV-technischer Art wie Unterschriftenregelungen und EDV-Zugriffsbeschränkungen
Arbeitsanweisungen
Kontrollmaßnahmen
Richtlinien und Regelwerken zur Definition von Standardprozessen sowie deren Dokumentation
einer internen Revision mit der Aufgabe, bei wiederkehrenden Prüfungen die Effizienz des IKS zu prüfen.
Es liegt jedoch auf der Hand, dass ein Fake President Fraud, der auf Methoden des „social engineering“ beruht und die angesprochenen Mitarbeiter gerade zur Umgehung der Kontrolleinrichtungen verleiten will, damit allein nicht verhindert werden kann.
- § 22 Abs 1 GmbHG
- OGH, 03.08.2021, 8 ObA 109/20t
- § 25 GmbHG
- Internes Kontrollsystem
- Gesellschaftsrecht
- Business Judgement Rule
- GES 2021, 303
- Geschäftsführerhaftung