Kein Veräußerungsgewinn im Sinne des § 24 EStG bei teilweiser Veräußerung eines Mitunternehmeranteils unter Zurückbehaltung des Sonderbetriebsvermögens
- Originalsprache: Deutsch
- GESBand 21
- Angrenzendes Steuerrecht, 2578 Wörter
- Seiten 271 -275
- https://doi.org/10.33196/ges202205027101
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Der Gewinn aus der Veräußerung eines prozentuellen Anteils an einer Mitunternehmerschaft gilt nicht als Veräußerungsgewinn gemäß § 24 EStG wenn nicht ein bestimmter Mitunternehmeranteil – bestehend aus Gesellschaftsanteil und allfällig vorhandenes Sonderbetriebsvermögen – veräußert wird. Bei Vorhandensein eines Sonderbetriebsvermögens muss auch dieses aliquot zum Gesellschaftsanteil mitveräußert werden. Der Mitunternehmeranteil besteht hier zwingend aus Gesellschaftsanteil und Sonderbetriebsvermögen. Die Veräußerung eines Betriebes bzw Teilbetriebes ist nicht vergleichbar mit der Veräußerung eines Mitunternehmeranteiles.
- Bergmann, Sebastian
- GES 2022, 271
- Mitunternehmeranteil
- Betriebsveräußerung
- Sonderbetriebsvermögen
- BFG, 24.11.2021, RV/5101414/2020, Revision anhängig zu Ro 2022/15/0006
- § 37 EStG
- Gesellschaftsrecht
- Veräußerung
- Veräußerungsgewinn
- Mitunternehmerschaft
- § 24 EStG
- § 23 Z 2 EStG
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