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Keine Angebotslegung auf Grundlage einer Vorinformation und keine Verpflichtung zur Berücksichtigung ungefragt abgegebener Angebote

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
RPABand 20
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
2038 Wörter, Seiten 59-62

20,00 €

inkl MwSt

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Die „Direktvergabe“ schließt jedes vorherige wettbewerbliche Vergabeverfahren aus.

Art 7 Abs 2 und 4 VO (EG) 1370/2007 ist dahin auszulegen, dass die zuständigen nationalen Behörden, die beabsichtigen, einen Auftrag für öffentliche Personenverkehrsdienste auf der Schiene direkt zu vergeben, zum einen nicht verpflichtet sind, alle erforderlichen Informationen zu veröffentlichen oder den möglicherweise interessierten Wirtschaftsteilnehmern zu übermitteln, damit sie ein Angebot erstellen können, das hinreichend detailliert ist und Gegenstand einer vergleichenden Bewertung sein kann, und zum anderen nicht verpflichtet sind, eine solche vergleichende Bewertung aller nach der Veröffentlichung dieser Informationen möglicherweise eingegangenen Angebote vorzunehmen.

  • Reisner, Hubert
  • Art 7 Abs 2 VO (EG) 1370/2007
  • RPA 2020, 59
  • Verpflichtung zur Berücksichtigung von Angeboten
  • Vorinformation
  • EuGH, 24.10.2019, C-515/18, „Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato“
  • zu veröffentlichende Informationen
  • Personenverkehrsdienste
  • Vergaberecht
  • Art 7 Abs 4 VO (EG) 1370/2007

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