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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
Heft 6, September 2019, Band 18
Keine Kreditschädigung durch rechtskonforme Ausübung des Auskunftsrechts eines Aktionärs
- Originalsprache: Deutsch
- GES Band 18
- Judikatur, 768 Wörter
- Seiten 302-303
- https://doi.org/10.33196/ges201906030201
9,80 €
inkl MwStÄußerungen eines Aktionärs, die einen Dritten an Ehre und Ruf schädigen, sind jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn
dies durch Fragen und Vorhalte des Aktionärs in der Hauptversammlung in Ausübung seines Auskunftsrechts geschieht und
zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist und
der Dritte eine entsprechende Verdachtslage geschaffen hat.
- Kreditschädigung
- § 118 Abs 1 AktG
- Auskunftsrecht
- Aktionär
- § 1330 ABGB
- Gesellschaftsrecht
- GES 2019, 302
- OGH, 24.07.2019, 6 Ob 34/19x