


Keine Kürzung laufzeitunabhängiger Kosten nach § 20 HIKrG aF.
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 71
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 2751 Wörter, Seiten 526-529
20,00 €
inkl MwSt




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Art 25 WIKrRL; § 20 HIKrG; § 16 VKrG. Aus der Regelung des § 20 Abs 1 HiKrG idF BGBl I 2015/135 zog der OGH schon vor der E des EuGH C-383/18 Lexitor den Umkehrschluss, dass laufzeitunabhängige Entgelte bei vorzeitiger Tilgung nicht aliquot zu reduzieren seien. Nach der E des EuGH zu C-555/21 UniCredit Bank
Austria AG steht das Unionsrecht in Gestalt von Art 25 WiKrRL einem solchen Umkehrschluss nicht entgegen. Aus unionsrechtlicher Sicht ist es daher nicht geboten, nach § 20 Abs 1 HIKrG aF bei vorzeitiger Rückzahlung des Kredits auch laufzeitunabhängige Kosten verhältnismäßig zu verringern.
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- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
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- oeba-Slg 2023/2927
- OGH, 18.04.2023, 5 Ob 25/23x
Art 25 WIKrRL; § 20 HIKrG; § 16 VKrG. Aus der Regelung des § 20 Abs 1 HiKrG idF BGBl I 2015/135 zog der OGH schon vor der E des EuGH C-383/18 Lexitor den Umkehrschluss, dass laufzeitunabhängige Entgelte bei vorzeitiger Tilgung nicht aliquot zu reduzieren seien. Nach der E des EuGH zu C-555/21 UniCredit Bank
Austria AG steht das Unionsrecht in Gestalt von Art 25 WiKrRL einem solchen Umkehrschluss nicht entgegen. Aus unionsrechtlicher Sicht ist es daher nicht geboten, nach § 20 Abs 1 HIKrG aF bei vorzeitiger Rückzahlung des Kredits auch laufzeitunabhängige Kosten verhältnismäßig zu verringern.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- oeba-Slg 2023/2927
- OGH, 18.04.2023, 5 Ob 25/23x