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Keine Kürzung laufzeitunabhängiger Kosten nach § 20 HIKrG aF.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 71
- Rechtsprechung des OGH, 2751 Wörter
- Seiten 526-529
- https://doi.org/10.47782/oeba202307052601
20,00 €
inkl MwStArt 25 WIKrRL; § 20 HIKrG; § 16 VKrG. Aus der Regelung des § 20 Abs 1 HiKrG idF BGBl I 2015/135 zog der OGH schon vor der E des EuGH C-383/18 Lexitor den Umkehrschluss, dass laufzeitunabhängige Entgelte bei vorzeitiger Tilgung nicht aliquot zu reduzieren seien. Nach der E des EuGH zu C-555/21 UniCredit Bank
Austria AG steht das Unionsrecht in Gestalt von Art 25 WiKrRL einem solchen Umkehrschluss nicht entgegen. Aus unionsrechtlicher Sicht ist es daher nicht geboten, nach § 20 Abs 1 HIKrG aF bei vorzeitiger Rückzahlung des Kredits auch laufzeitunabhängige Kosten verhältnismäßig zu verringern.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- oeba-Slg 2023/2927
- OGH, 18.04.2023, 5 Ob 25/23x
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