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Klage zur Geltendmachung des wohnungseigentumsrechtlichen Vorzugspfandrechts nach Insolvenzeröffnung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 34
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
533 Wörter, Seiten 193-193

30,00 €

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Rechtsstreitigkeiten über das in § 27 WEG 2002 normierte gesetzliche Vorzugspfandrecht können auch nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens anhängig gemacht und fortgesetzt werden. Eine neue Klage ist allerdings gegen den Insolvenzverwalter zu richten und ein vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingeleitetes Verfahren ist gegen den Insolvenzverwalter fortzusetzen (§ 6 Abs 2 IO). Jede Klage, die zur Ausübung des gesetzlichen Vorzugspfandrechts erhoben wird, privilegierte Forderungen zum Gegenstand hat und einen Antrag auf Anmerkung der Klage nach § 27 Abs 2 WEG 2002 enthält, ist ein zulässiger Rechtsbehelf zur Geltendmachung des Absonderungsrechts. Für eine solche Klage besteht die Prozesssperre des § 6 Abs 1 IO daher nicht.

  • OGH, 19.05.2020, 5 Ob 5/20a, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
  • § 27 WEG
  • WOBL-Slg 2021/56
  • Miet- und Wohnrecht
  • OLG Wien, 11 R 184/19p
  • § 6 IO

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