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Fister, Mathis

Kostenersatz im Maßnahmenbeschwerdeverfahren

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Der Kostenersatz im Maßnahmenbeschwerdeverfahren gem § 35 VwGVG ist Ausfluss des Nettoprinzips der Rechtsverwirklichung. Seine Schwäche besteht aktuell va in der zu geringen Pauschalierung des Kostenersatzes in der VwG-AufwErsV, die insoweit auch hinter den gesetzlichen Anforderungen zurückbleibt. Diese und einige andere Auslegungs- und Anwendungsfragen des § 35 VwGVG sind Gegenstand des vorliegenden Beitrages.

  • Fister, Mathis
  • Kostenersatz
  • § 35 VwGVG
  • Maßnahmenbeschwerde
  • Nettoprinzip der Rechtsverwirklichung
  • VwG-AufwErsV
  • ZVG 2023, 255
  • § 52 VwGG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 74 AVG
  • § 53 VwGG
  • § 54 VwGG

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