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ZVG

Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Heft 4, Oktober 2023, Band 10

eJournal-Heft
  • ISSN Online: 2309-5121

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Inhalt der Ausgabe

S. 242 - 246, News-Radar

Berger, Marie-​Christin

Aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Gesetzgebung

Von Mitte Mai bis Anfang August 2023 gab es unter anderem folgende Bundesgesetze bzw Verordnungen und Kundmachungen. Ein paar davon betreffen nach wie vor Maßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie und ihre Folgen. Auch der russische Angriff auf die Ukraine schlägt sich in der Rechtsetzung nieder, mit dem Ziel der Sicherung der Gasversorgung und als Reaktion auf gestiegene Energiepreise. Daneben finden sich Bundesgesetze und Verordnungen zu Themen des Arbeitsrechts, des Wirtschaftsrechts und des Sozialrechts.

S. 247 - 254, Aufsatz

Fischer, Johannes/​Pabel, Katharina

Sachverständige in verwaltungsgerichtlichen Verfahren – Reformbedarf nach (fast) 10 Jahren Verwaltungsgerichte erster Instanz

Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren gilt wie im Verwaltungsverfahren vor den Behörden das Primat des Amtssachverständigen. Auch wenn die Regelung vom VfGH für verfassungskonform erachtet wurde, stellen sich in der Praxis Herausforderungen, die aus dem Zusammenspiel der Bestimmungen über das Primat des Amtssachverständigen, der Kostenregelung und dem Gebot einer zügigen Verfahrensführung und Entscheidung binnen angemessener Frist resultieren. Der Beitrag erörtert den rechtlichen Rahmen für den Einsatz von Sachverständigen im Verfahren vor den VwG und stellt Reformüberlegungen an.

S. 255 - 264, Aufsatz

Fister, Mathis

Kostenersatz im Maßnahmenbeschwerdeverfahren

Der Kostenersatz im Maßnahmenbeschwerdeverfahren gem § 35 VwGVG ist Ausfluss des Nettoprinzips der Rechtsverwirklichung. Seine Schwäche besteht aktuell va in der zu geringen Pauschalierung des Kostenersatzes in der VwG-AufwErsV, die insoweit auch hinter den gesetzlichen Anforderungen zurückbleibt. Diese und einige andere Auslegungs- und Anwendungsfragen des § 35 VwGVG sind Gegenstand des vorliegenden Beitrages.

S. 266 - 268, Verfahrensrecht

Mögliche Befangenheit wegen öffentlicher Kommentare

Der erkennende Richter hat sich in öffentlichen Kommentaren in diversen Printmedien unter seinem Namen (ohne Hinweis auf seine richterliche Funktion) kritisch dazu geäußert, dass katholische Würdenträger oder christlich-konservative Politiker für ein Adoptionsrecht gleichgeschlechtlicher Paare oder für die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare eintreten würden. An keiner Stelle der Kommentare nahm der erkennende Richter auf das Asylrecht für gleichgeschlechtliche Asylwerber Bezug. Er äußerte sich nicht zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen einem Asylwerber wegen seiner sexuellen Orientierung internationaler Schutz gewährt werden sollte. Die Zielrichtung seiner Meinungsäußerungen war vielmehr eine aus seiner (religiösen) Sicht zu liberale Positionierung der katholischen Kirche und ihr nahestehender Politiker. Bei dieser Ausgangslage teilt der VwGH die Bedenken des Revisionswerbers an der Unbefangenheit des erkennenden Richters nicht. Dessen Kommentare in den Medien standen in keinem Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit als Asylrichter und wiesen insbesondere keinen konkreten Bezug zum gegenständlichen Verfahren auf.

S. 268 - 272, Verfahrensrecht

Rechtskraft von Bescheiden (von Erkenntnissen der VwG), die auf Unionsrecht beruhen

Unionsrechtswidrige Bescheide (Erkenntnisse der VwG) erwachsen – abgesehen von Ausnahmefällen in formelle und materielle Rechtskraft und können aufgrund der Tatbestände des § 68 Abs 2 bis 4 und 6 AVG aufgehoben oder abgeändert werden. Dies wurde vom EuGH in mehreren Entscheidungen bestätigt.

S. 272 - 273, Verfahrensrecht

Ende der Verjährungsfristhemmung bei Aussetzung

Die Hemmung der Verjährungsfrist nach § 43 Abs 2 VwGVG in einem Fall der Aussetzung nach § 34 Abs 3 VwGVG endet mit der Erlassung der Entscheidung des VwGH.

S. 273 - 274, Verfahrensrecht

Verfahrenshilfeverteidiger trotz Rechtsanwalt als Erwachsenenvertreter

Der Umstand, dass als gerichtlicher Erwachsenenvertreter ein Rechtsanwalt bestellt ist, hindert die Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers nach § 40 Abs 1 VwGVG nicht.

S. 275 - 276, Verfahrensrecht

Vollstreckung eines rechtskräftigen Beseitigungsauftrags bei anhängigem Bauansuchen

Dass während der Anhängigkeit eines Baubewilligungsverfahrens nur die Durchführung der Vollstreckung, nicht aber die Anordnung mittels Vollstreckungsverfügung unzulässig sei, ist aus der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht ableitbar.

S. 277 - 280, Materienrecht

Rückmittlung eines Reisepasses nach Sicherstellung, Rechtsanspruch auf Bescheiderlassung

Wenn die belangte Behörde die Zurückstellung der von ihr sichergestellten Dokumente verweigern will, muss sie hierüber einen bekämpfbaren Bescheid erlassen, in welchem sie darlegt, weshalb sie dem Zurückstellungsbegehren nicht entsprechen will. Von dieser Verpflichtung zur Bescheiderlassung wäre die belangte Behörde nur dann befreit, wenn sie die Dokumente unverzüglich zurückstellt.

Neben dieser im gegenständlichen Erkenntnis geklärten Rechtsfrage war in den Verfahren aber der Sachverhalt weiter klärungsbedürftig: Wenn es (in den Verfahrensakten) keinen Hinweis auf den Verbleib der sichergestellten Dokumente gibt, hat das BFA im fortgesetzten Verfahren zu ermitteln, wo die von ihm sichergestellten Dokumente letztlich verblieben sind bzw ob sich diese nach wie vor beim BFA befinden. Die bloße Feststellung, dass nach Durchsicht aller Akten keine originalen Dokumente beim BFA aufliegen würden, genügt in Anbetracht der dem erstinstanzlichen Akt zufolge geschehenen Sicherstellung jedenfalls nicht.

S. 280 - 282, Materienrecht

Einbringung eines Antrages mittels Einwurf in den Einlaufbriefkasten

Zumal der gegenständliche Antrag noch vor Ablauf der Gültigkeit des dem Beschwerdeführer zuletzt erteilten Aufenthaltstitels (dieser war bis 27.11.2021 gültig) in den Einlaufbriefkasten der belangten Behörde eingeworfen wurde und am Einlaufkasten keine Hinweise angebracht waren, wann der Einlaufkasten entleert wird, sodass von einer Entleerung am Tag des Einwurfs ausgegangen werden konnte, gilt der undatierte Verlängerungs-/Zweckänderungsantrag mit 26.11.2021 als eingebracht.

S. 283 - 286, Materienrecht

Überprüfbarkeit von Dokumentationsmaßnahmen nach § 10 RLV

§ 10 RLV ist im Hinblick auf § 31 Abs 1 SPG gesetzeskonform einschränkend dahin zu interpretieren, dass Regelungsgegenstand nur jene Dokumentationsmittel bzw -maßnahmen sind, die sich entweder per se als „Einschreiten“ (gegenüber einem „Betroffenen“) oder zumindest als – ebenfalls außenwirksame – Modalität eines „Einschreitens“ (bei der Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt oder bei Inanspruchnahme von Freiwilligkeit) darstellen.

Zum Zwecke der Nachvollziehbarkeit – meist nachträglich – gesetzte Dokumentationshandlungen rein „internen“ Charakters stellen kein „Einschreiten“ iSd § 31 Abs 1 SPG dar, von dem eine Person betroffen sein kann. Dokumentationsmittel und -maßnahmen dieser Art unterliegen nicht der Überprüfbarkeit im Rahmen einer Richtlinienbeschwerde nach § 89 SPG.

S. 287 - 291, Materienrecht

Mitversicherung einer ausschließlich unselbständig tätigen Steuerberaterin als Angehörige

Die Lebensgefährtin des Beschwerdeführers, Frau XXXX, gehört als ausschließlich unselbständig tätige Steuerberaterin der Kammer der Wirtschaftstreuhänder an. Als unselbständiges Kammermitglied wird sie von der Verweisung auf § 2 Abs 1 FSVG, BGBl Nr 624/1978, in der am 31.12.1997 geltenden Fassung – dessen Z 6 aus den dargestellten teleologischen Gründen nur die selbständigen Kammermitglieder umfasst – nicht berührt und erfüllt damit im Ergebnis keinen der in § 123 Abs 9 ASVG aufgezählten Tatbestände, nach denen sie von der Angehörigeneigenschaft ausgeschlossen wäre.

S. 292 - 298, Materienrecht

Streichung des Eintrages des Geschlechts im Zentralen Personenstandsregister

Ausgehend von der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes sowie der dort zitierten Rechtsprechung des EGMR stellt im Lichte des Art 8 Abs 1 EMRK somit auch Transidentität eine im Rahmen eines verfassungskonformen Vollzuges des Personenstandsgesetzes 2013 zu beachtende Variante der Geschlechtsentwicklung gegenüber männlich oder weiblich dar.

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