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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Überprüfbarkeit von Dokumentationsmaßnahmen nach § 10 RLV
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 10
- Materienrecht, 2440 Wörter
- Seiten 283-286
- https://doi.org/10.33196/zvg202304028301
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inkl MwSt§ 10 RLV ist im Hinblick auf § 31 Abs 1 SPG gesetzeskonform einschränkend dahin zu interpretieren, dass Regelungsgegenstand nur jene Dokumentationsmittel bzw -maßnahmen sind, die sich entweder per se als „Einschreiten“ (gegenüber einem „Betroffenen“) oder zumindest als – ebenfalls außenwirksame – Modalität eines „Einschreitens“ (bei der Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt oder bei Inanspruchnahme von Freiwilligkeit) darstellen.
Zum Zwecke der Nachvollziehbarkeit – meist nachträglich – gesetzte Dokumentationshandlungen rein „internen“ Charakters stellen kein „Einschreiten“ iSd § 31 Abs 1 SPG dar, von dem eine Person betroffen sein kann. Dokumentationsmittel und -maßnahmen dieser Art unterliegen nicht der Überprüfbarkeit im Rahmen einer Richtlinienbeschwerde nach § 89 SPG.
- VwGH, 29.03.2023, Ra 2022/01/0002
- § 10 RLV
- ZVG-Slg 2023/59
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 31 SPG
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