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Überprüfbarkeit von Dokumentationsmaßnahmen nach § 10 RLV

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 10
Inhalt:
Materienrecht
Umfang:
2440 Wörter, Seiten 283-286

20,00 €

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§ 10 RLV ist im Hinblick auf § 31 Abs 1 SPG gesetzeskonform einschränkend dahin zu interpretieren, dass Regelungsgegenstand nur jene Dokumentationsmittel bzw -maßnahmen sind, die sich entweder per se als „Einschreiten“ (gegenüber einem „Betroffenen“) oder zumindest als – ebenfalls außenwirksame – Modalität eines „Einschreitens“ (bei der Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt oder bei Inanspruchnahme von Freiwilligkeit) darstellen.

Zum Zwecke der Nachvollziehbarkeit – meist nachträglich – gesetzte Dokumentationshandlungen rein „internen“ Charakters stellen kein „Einschreiten“ iSd § 31 Abs 1 SPG dar, von dem eine Person betroffen sein kann. Dokumentationsmittel und -maßnahmen dieser Art unterliegen nicht der Überprüfbarkeit im Rahmen einer Richtlinienbeschwerde nach § 89 SPG.

  • VwGH, 29.03.2023, Ra 2022/01/0002
  • § 10 RLV
  • ZVG-Slg 2023/59
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 31 SPG

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