


Überprüfbarkeit von Dokumentationsmaßnahmen nach § 10 RLV
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 10
- Inhalt:
- Materienrecht
- Umfang:
- 2440 Wörter, Seiten 283-286
20,00 €
inkl MwSt




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§ 10 RLV ist im Hinblick auf § 31 Abs 1 SPG gesetzeskonform einschränkend dahin zu interpretieren, dass Regelungsgegenstand nur jene Dokumentationsmittel bzw -maßnahmen sind, die sich entweder per se als „Einschreiten“ (gegenüber einem „Betroffenen“) oder zumindest als – ebenfalls außenwirksame – Modalität eines „Einschreitens“ (bei der Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt oder bei Inanspruchnahme von Freiwilligkeit) darstellen.
Zum Zwecke der Nachvollziehbarkeit – meist nachträglich – gesetzte Dokumentationshandlungen rein „internen“ Charakters stellen kein „Einschreiten“ iSd § 31 Abs 1 SPG dar, von dem eine Person betroffen sein kann. Dokumentationsmittel und -maßnahmen dieser Art unterliegen nicht der Überprüfbarkeit im Rahmen einer Richtlinienbeschwerde nach § 89 SPG.
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- VwGH, 29.03.2023, Ra 2022/01/0002
- § 10 RLV
- ZVG-Slg 2023/59
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 31 SPG
§ 10 RLV ist im Hinblick auf § 31 Abs 1 SPG gesetzeskonform einschränkend dahin zu interpretieren, dass Regelungsgegenstand nur jene Dokumentationsmittel bzw -maßnahmen sind, die sich entweder per se als „Einschreiten“ (gegenüber einem „Betroffenen“) oder zumindest als – ebenfalls außenwirksame – Modalität eines „Einschreitens“ (bei der Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt oder bei Inanspruchnahme von Freiwilligkeit) darstellen.
Zum Zwecke der Nachvollziehbarkeit – meist nachträglich – gesetzte Dokumentationshandlungen rein „internen“ Charakters stellen kein „Einschreiten“ iSd § 31 Abs 1 SPG dar, von dem eine Person betroffen sein kann. Dokumentationsmittel und -maßnahmen dieser Art unterliegen nicht der Überprüfbarkeit im Rahmen einer Richtlinienbeschwerde nach § 89 SPG.
- VwGH, 29.03.2023, Ra 2022/01/0002
- § 10 RLV
- ZVG-Slg 2023/59
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 31 SPG