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Heft 11, November 2022, Band 35
Kündigung des Mietvertrages wegen strafbarer Handlung: Spendensammlerin zählt nicht zum geschützten Personenkreis
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 35
- Rechtsprechung, 763 Wörter
- Seiten 387-388
- https://doi.org/10.33196/wobl202211038701
30,00 €
inkl MwStDer Kündigungsgrund der strafbaren Handlung gem § 30 Abs 2 Z 3 dritter Fall MRG ist nicht verwirklicht, wenn gegenüber einer Spendensammlerin eine Körperverletzung begangen wurde. Die strafbare Handlung erfolgte weder gegenüber dem Vermieter noch gegenüber einer im Haus wohnenden Person. Die Spendensammlerin hatte keinen Bezug zu diesem geschützten Personenkreis.
- Miet- und Wohnrecht
- BG Fünfhaus, 49 C 87/20y
- LGZ Wien, 39 R 39/21f
- WOBL-Slg 2022/65
- § 30 Abs 2 Z 3 zweiter und dritter Fall MRG
- OGH, 18.05.2021, 1 Ob 92/21t, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
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