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Markenrecht: Zu einer nationalen Vorschrift, die es ermöglicht, Klage auf Übertragung der Inhaberschaft einer unter Beeinträchtigung der Rechte des Inhabers eingetragenen nationalen Marke zu erheben
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 32
- Rechtsprechung, 1133 Wörter
- Seiten 32-33
- https://doi.org/10.33196/wbl201801003201
30,00 €
inkl MwStDie Art 16 und 18 der VO (EG) Nr 207/2009 sind dahin auszulegen, dass sie der Anwendung einer nationalen Bestimmung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, wonach eine Person, die durch die Eintragung einer unter Beeinträchtigung ihrer Rechte oder unter Verletzung einer gesetzlichen oder vertraglichen Pflicht angemeldeten Marke geschädigt wurde, die Übertragung der Inhaberschaft der Marke beanspruchen kann, auf eine Unionsmarke nicht entgegenstehen, sofern der betreffende Sachverhalt nicht unter Art 18 der VO fällt.
- Art 16 und 18 der VO (EG) Nr 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Unionsmarke
- WBl-Slg 2018/2
- EuGH, 23.11.2017, Rs C-381/16, (Salvador Benjumea Bravo de Laguna/Esteban Torras Ferrazzuolo; Tribunal Supremo [Oberster Gerichtshof, Spanien])
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
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