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Reisner, Hubert

Nachweis der Gleichwertigkeit bereits mit dem Angebot

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Art 34 Abs 8 RL 2004/17/EG ist dahin auszulegen, dass, wenn sich die technischen Spezifikationen in den Auftragsunterlagen auf eine bestimmte Marke, Herkunft oder Produktion beziehen, der Auftraggeber vom Bieter verlangen muss, bereits in seinem Angebot den Nachweis der Gleichwertigkeit der von ihm angebotenen Erzeugnisse mit den in den genannten technischen Spezifikationen angeführten Produkten zu erbringen.

  • Reisner, Hubert
  • Art 34 Abs 8 RL 2004/17/EG
  • Nachweis der Gleichwertigkeit
  • RPA 2018, 360
  • produktspezifische Ausschreibung
  • unechte Bieterlücke
  • EuGH, 12.07.2018, C-14/17, „VAR“
  • Vergaberecht
  • Zeitpunkt
  • echte Bieterlücke

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