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Lang, Michael

Notwendigkeit und Rechtfertigung eines Sonderarbeitsrechts für an Universitäten tätige Wissenschaftlerinnen und WissenschaftlerNecessity and justification of a special employment law for scientists working at universities

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Das Universitätsgesetz enthält einige arbeitsrechtliche Vorschriften, zu denen beispielsweise die Regelungen des § 107 UG („Ausschreibung und Aufnahme“), § 110 UG („Gesetzliche Sonderregelungen zur Arbeitszeit und Arbeitsruhe für das wissenschaftliche und künstlerische Universitätspersonal“), § 111 UG („Gesetzliche Sonderregelungen zur Arbeitsruhe für das allgemeine Universitätspersonal“), § 113 UG („Erweiterter Kündigungs- und Entlassungsschutz“), § 114 UG („Übernahme von öffentlichen Ämtern“) und § 115 UG („Pensionskassensystem und betriebliche Kollektivversicherung“) gehören. Besondere Aufmerksamkeit hat zuletzt § 109 UG („Dauer der Arbeitsverhältnisse“) erfahren, der insbesondere den Abschluss befristeter Arbeitsverträge regelt und für das Universitätspersonal vom sonst geltenden Arbeitsrecht abweichende Vorschriften enthält. In der Folge soll es um die Notwendigkeit und Rechtfertigung derartiger Befristungsregelungen gehen.

  • Lang, Michael
  • Personalrecht
  • § 22 Uni-KV
  • Kettenarbeitsvertrag
  • Laufbahnstelle
  • § 109 UG
  • Öffentliches Recht
  • Arbeitsverhältnis, unbefristet
  • Dauer von Arbeitsverhältnissen
  • § 20 Uni-KV
  • Doktoranden
  • Tenure-Track
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitsverhältnis, befristet
  • ZFHR 2023, 182

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