


Öffentlichkeit im Zivilprozess – Verfahrensgrundsätze und Rechtsentwicklung im Lichte der Krise
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JRPBand 29
- Inhalt:
- Abhandlung
- Umfang:
- 12978 Wörter, Seiten 339-355
30,00 €
inkl MwSt




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Die COVID-19-Pandemie hat den österreichischen Gesetzgeber auch im Zivilprozessrecht zu einer Vielzahl von Sonderregelungen bewogen, die darauf abzielen, persönliche Begegnungen zu vermeiden und damit das Verbreitungsrisiko zu reduzieren. Nach einem ersten weitgehenden „Lockdown“ der Gerichtsbarkeit enthält das nunmehr bis 30. Juni 2022 befristete Maßnahmenpaket Erweiterungen zum Einsatz von Online-Gerichtsverhandlungen. Die Herausforderungen der Krise und die vom Gesetzgeber getroffenen Maßnahmen berühren in Hinblick auf die Prozessmaximen insb der Öffentlichkeit, aber auch der Unmittelbarkeit, des rechtlichen Gehörs und der Waffengleichheit Grundsatzfragen des Zivilprozessrechts. Zugleich bot die Krise Anlass und Chance, dem rechtswissenschaftlichen und -politischen Diskurs zum „digitalen Zivilprozess“ im Informationszeitalter neue Impulse zu liefern. Diese Diskussion und die positiven Erfahrungen mit dem Instrument haben zu dem Vorschlag geführt, Online-Verhandlungen über die Krise hinaus als fixen Bestandteil des Zivilprozessrechts zu etablieren. Der vorliegende Beitrag stellt die Grundlagen des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Zivilprozess dar (I. und II.), untersucht, inwiefern die getroffenen Maßnahmen mit diesem in Einklang stehen (III.) und erörtert die im ME einer ZVN 2021 vorgesehene Neuregelung zu Online-Verhandlungen (IV.).
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- Leupold, Petra
-
- § 171 ZPO
- § 477 ZPO
- JRP 2021, 339
- § 277 ZPO
- Prozessmaxime
- COVID-19
- Online-Verhandlung
- § 172 ZPO
- § 3 1. COVID-19-JuBG
- Rechtstheorie, -geschichte
- Öffentlichkeitsgrundsatz
- § 132 ZPO
Die COVID-19-Pandemie hat den österreichischen Gesetzgeber auch im Zivilprozessrecht zu einer Vielzahl von Sonderregelungen bewogen, die darauf abzielen, persönliche Begegnungen zu vermeiden und damit das Verbreitungsrisiko zu reduzieren. Nach einem ersten weitgehenden „Lockdown“ der Gerichtsbarkeit enthält das nunmehr bis 30. Juni 2022 befristete Maßnahmenpaket Erweiterungen zum Einsatz von Online-Gerichtsverhandlungen. Die Herausforderungen der Krise und die vom Gesetzgeber getroffenen Maßnahmen berühren in Hinblick auf die Prozessmaximen insb der Öffentlichkeit, aber auch der Unmittelbarkeit, des rechtlichen Gehörs und der Waffengleichheit Grundsatzfragen des Zivilprozessrechts. Zugleich bot die Krise Anlass und Chance, dem rechtswissenschaftlichen und -politischen Diskurs zum „digitalen Zivilprozess“ im Informationszeitalter neue Impulse zu liefern. Diese Diskussion und die positiven Erfahrungen mit dem Instrument haben zu dem Vorschlag geführt, Online-Verhandlungen über die Krise hinaus als fixen Bestandteil des Zivilprozessrechts zu etablieren. Der vorliegende Beitrag stellt die Grundlagen des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Zivilprozess dar (I. und II.), untersucht, inwiefern die getroffenen Maßnahmen mit diesem in Einklang stehen (III.) und erörtert die im ME einer ZVN 2021 vorgesehene Neuregelung zu Online-Verhandlungen (IV.).
- Leupold, Petra
- § 171 ZPO
- § 477 ZPO
- JRP 2021, 339
- § 277 ZPO
- Prozessmaxime
- COVID-19
- Online-Verhandlung
- § 172 ZPO
- § 3 1. COVID-19-JuBG
- Rechtstheorie, -geschichte
- Öffentlichkeitsgrundsatz
- § 132 ZPO