


Personalgestellung an ausgegliederte Krankenanstalten und Leiharbeitsrichtlinie
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JMGBand 8
- Inhalt:
- Aktuelles: Leiharbeitsrichtlinie
- Umfang:
- 2290 Wörter, Seiten 332-335
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Der EuGH entscheidet, dass ein System der Personalgestellung (in konkreten Fall) nicht der Leiharbeits-RL unterliegt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn diese Form der Dauerarbeitskräfteüberlassung für den AN günstiges ist, sprich in dessen Interesse liegt.
-
- Resch, Reinhard
-
- Art 1 und 3 Leiharbeits-RL 2008/104/EG
- Art 3 Betriebsübergangs-RL 2001/23/EG
- Arbeitskräfteüberlassung
- Widerspruch
- Leiharbeit
- JMG 2023, 332
- Personalgestellung
- Betriebsübergang
- Ausgliederung von Krankenanstalten
- § 3 AVRAG
Der EuGH entscheidet, dass ein System der Personalgestellung (in konkreten Fall) nicht der Leiharbeits-RL unterliegt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn diese Form der Dauerarbeitskräfteüberlassung für den AN günstiges ist, sprich in dessen Interesse liegt.
- Resch, Reinhard
- Art 1 und 3 Leiharbeits-RL 2008/104/EG
- Art 3 Betriebsübergangs-RL 2001/23/EG
- Arbeitskräfteüberlassung
- Widerspruch
- Leiharbeit
- JMG 2023, 332
- Personalgestellung
- Betriebsübergang
- Ausgliederung von Krankenanstalten
- § 3 AVRAG