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Attlmayr, Martin

VwGH: Ersatz des Verdienstentganges nach dem Verbrechensopfergesetz

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Zwecks Prüfung von auf § 1 Abs. 1 VOG 1972 gestützten Ansprüchen hat das VwG erstens konkrete Feststellungen zu der ins Treffen geführten Gesundheitsschädigung und zweitens einwandfreie und umfassende Feststellungen zu den potentiell für die Gesundheitsschädigung kausalen Tathandlungen zu treffen, und zwar insbesondere hinsichtlich Beginn, Dauer, Häufigkeit und Art der behaupteten Handlungen (vgl. z.B. VwGH 21.8.2014, Ro 2014/11/0027, mwN).

Für den Fall, dass bereits vor Setzen der betreffenden Tathandlungen im Sinn von § 1 Abs. 1 VOG 1972 eine bestimmte Grunderkrankung bestanden haben sollte, sind konkrete Feststellungen zu dieser Grunderkrankung zu treffen, und es ist diesbezüglich darzulegen, welche konkreten Umstände oder Vorfälle einen unbedenklichen Rückschluss auf eine solche schon zuvor bestehende Erkrankung zulassen (vgl. VwGH 21.8.2014, Ro 2014/11/0027; 21.8.2014, Ro 2014/11/0044).

  • Attlmayr, Martin
  • VwGH, 06.12.2022, Ra 2020/11/0197
  • Gutachten
  • JMG 2023, 391
  • Kausalität
  • § 2 Z 7 VOG
  • Verbrechensopfergesetz
  • § 18 Abs 2 KOVG
  • Verbrechensopfer
  • § 1 VOG
  • § 37 AVG
  • Verdienstentgang
  • § 52 AVG
  • Traumafolgestörung

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