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Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Schutz des Vertrauens des Pfandbestellers bei Vorliegen weiterer Sicherheiten.

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§§ 879, 1360 ABGB; §§ 25c, 25d KSchG. Erklärt ein Pfandbesteller explizit, das Pfandrecht ohne Rücksicht auf allfällige andere Sicherheiten einzuräumen, und weiß er auch nichts von anderen Sicherheiten, liegt kein Anwendungsfall des § 1360 ABGB vor.

Eine analoge Anwendung der §§ 25c und 25d KSchG auf die Interzession durch Pfandbestellung kommt mangels Vorliegens einer ungewollten Gesetzeslücke nicht in Betracht. Außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Bestimmungen besteht eine Warn- und Aufklärungspflicht der Bank gegenüber dem Pfandbesteller nur in besonderen Ausnahmefällen.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • OGH, 29.01.2019, 4 Ob 164/18y
  • oeba-Slg 2019/2587

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