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Verjährungsunterbrechung durch nachträgliche Zustimmung durch Gläubiger.

Autor

Kellner, Markus/​Liebel, Fabian
eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
OEBABand 67
Inhalt:
Rechtsprechung des OGH
Umfang:
1529 Wörter, Seiten 526-527

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§§ 294, 303, 308 EO; §§ 38, 193 ZPO. Besteht die Sachlegitimation des Verpflichteten erst zu einem Zeitpunkt nach Eintritt der Verjährung, kann sie nicht durch nachträgliche Zustimmungserklärungen der betreibenden Gläubiger saniert werden. Eine erst nach Ablauf der Verjährungsfrist erteilte Zustimmung des Überweisungsgläubigers zur Klagsführung ändert daher an der Verjährung nichts.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • OGH, 20.03.2019, 7 Ob 102/18b
  • oeba-Slg 2019/2589

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