Sexfalle Internet
- Originalsprache: Deutsch
- JURIDIKUMBand 2015
- recht & gesellschaft, 4036 Wörter
- Seiten 291 -300
- https://doi.org/10.33196/juridikum201503029101
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Das Internet birgt durch moderne Möglichkeiten der Kontaktaufnahme zu unbekannten Personen Chancen, aber ebenso Risken, wie etwa bei der Anbahnung intimer Kontakte. Dies führte in den letzten Monaten zu einer Häufung von Fällen, in denen zuvor online herausgelockte Nacktfotografien oder Videoaufnahmen von sexuellen Handlungen zur (geschlechtlichen) Nötigung bzw Erpressung etwa eines Chatpartners verwendet wurden. Aufgrund der Rsp des OGH aus dem Jahr 2014 (12 Os 90/13x; 12 Os 56/14y; 12 Os 52/14k) wurde diese Vorgehensweise, die zuvor unproblematisch strafbar war, in einen strafrechtlichen Graubereich gerückt, der im Rahmen einer groß angelegten Strafrechtsnovelle mit Beginn des Jahres 2016 wieder endgültig bereinigt werden soll. Aus psychologischer und pädagogischer Sicht wird die Frage behandelt, warum Menschen online oft leichtsinniger agieren als im „realen“ Leben, obwohl allgemein bekannt ist, dass „das Internet nicht vergisst“, und wie diesen Tendenzen schon früh vorgebeugt werden kann.
- Oberlaber, Johannes
- Mitter, Christina
- Video
- Internet
- Bildaufnahme
- Erpressung
- JURIDIKUM 2015, 291
- § 105 StGB
- online
- Sexfalle
- Prostitution
- § 111 StGB
- Foto
- Ehre
- Privatsphäre
- § 202 StGB
- § 107c StGB
- Ehrverletzung
- § 74 Abs 1 Z 5 StGB
- Sexarbeit
- § 144 StGB
- Nötigung
- Rechtsphilosophie und Politik
- Drohung
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