


Teilhabe und Empowerment. Teilhabe versus Empowerment?
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JURIDIKUMBand 2015
- Inhalt:
- recht & gesellschaft
- Umfang:
- 3789 Wörter, Seiten 281-290
10,00 €
inkl MwSt




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Spätestens seit das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) verabschiedet wurde, befinden sich die Unterzeichnerstaaten dem Anspruch nach auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft. In diesem Beitrag untersuche ich evaluative und normative Grundlagen der Inklusion von Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen aus einer rechtsphilosophischen Perspektive. Ich vertrete zwei Hauptthesen: Erstens stehen die Zieldimensionen „Teilhabe“ und „Empowerment“ der UN-BRK in einem bislang ungeklärten Spannungsverhältnis zueinander: Während einerseits die Autonomie und das Selbstbestimmungsrecht betont werden, haben die Ziele der Ermöglichung der Ausbildung von Fähigkeiten und der Ausschöpfung von Entwicklungspotentialen eine perfektionistische Unterströmung. Zweitens ist Inklusion zugleich eine Kulturaufgabe. Damit kann eine weitere Dimension beschrieben werden, die über institutionelle Fragen hinaus unsere lebensweltliche Praxis betrifft.
-
- Stoppenbrink, Katja
-
- Kulturaufgabe
- Art 8 UN-BRK
- Inklusion von Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen
- Art 26 UN-BRK
- Art 24 UN-BRK
- Rechtsphilosophie
- § 13 BWahlG (Bundeswahlgesetz Bundesrepublik Deutschland)
- Art 3 UN-BRK
- Empowerment
- Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK)
- Menschenrecht
- JURIDIKUM 2015, 281
- Präambel UN-BRK
- philosophischer Perfektionismus
- Gleichheit
- Art 33 UN-BRK
- Gerechtigkeit
- Art 4 UN-BRK
- Rechtsphilosophie und Politik
Spätestens seit das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) verabschiedet wurde, befinden sich die Unterzeichnerstaaten dem Anspruch nach auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft. In diesem Beitrag untersuche ich evaluative und normative Grundlagen der Inklusion von Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen aus einer rechtsphilosophischen Perspektive. Ich vertrete zwei Hauptthesen: Erstens stehen die Zieldimensionen „Teilhabe“ und „Empowerment“ der UN-BRK in einem bislang ungeklärten Spannungsverhältnis zueinander: Während einerseits die Autonomie und das Selbstbestimmungsrecht betont werden, haben die Ziele der Ermöglichung der Ausbildung von Fähigkeiten und der Ausschöpfung von Entwicklungspotentialen eine perfektionistische Unterströmung. Zweitens ist Inklusion zugleich eine Kulturaufgabe. Damit kann eine weitere Dimension beschrieben werden, die über institutionelle Fragen hinaus unsere lebensweltliche Praxis betrifft.
- Stoppenbrink, Katja
- Kulturaufgabe
- Art 8 UN-BRK
- Inklusion von Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen
- Art 26 UN-BRK
- Art 24 UN-BRK
- Rechtsphilosophie
- § 13 BWahlG (Bundeswahlgesetz Bundesrepublik Deutschland)
- Art 3 UN-BRK
- Empowerment
- Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK)
- Menschenrecht
- JURIDIKUM 2015, 281
- Präambel UN-BRK
- philosophischer Perfektionismus
- Gleichheit
- Art 33 UN-BRK
- Gerechtigkeit
- Art 4 UN-BRK
- Rechtsphilosophie und Politik