


Von verbotenen Platzverboten
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JURIDIKUMBand 2015
- Inhalt:
- vor.satz
- Umfang:
- 706 Wörter, Seiten 261-262
10,00 €
inkl MwSt




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Der VfGH hat in einem aktuellen Erkenntnis erkannt, dass ein Platzverbot nicht zum Schutz einer Veranstaltung verhängt werden darf. Der Zweck eines Platzverbotes umfasst lediglich die vorbeugende Freihaltung oder nachträglichen Räumung einer Örtlichkeit. Das hat große Auswirkungen auf die polizeiliche Praxis, die sich vor allem rund um den Schutz von rechten bis rechtsextremen Veranstaltungen wie beispielsweise von FPÖ Wahlveranstaltungen gebildet hat.
-
- Hense, Philipp
-
- Abs 2 Z 1 B-VG
- Verhaltensbeschwerde
- § 36 Abs 1 SPG
- Polizei
- § 39 SPG
- § 36 SPG
- JURIDIKUM 2015, 261
- § 31 SPG
- Versammlungsfreiheit
- Richtlinienbeschwerde
- Rechtsphilosophie und Politik
- Platzverbot
- § 5 Richtlinien-VO
Der VfGH hat in einem aktuellen Erkenntnis erkannt, dass ein Platzverbot nicht zum Schutz einer Veranstaltung verhängt werden darf. Der Zweck eines Platzverbotes umfasst lediglich die vorbeugende Freihaltung oder nachträglichen Räumung einer Örtlichkeit. Das hat große Auswirkungen auf die polizeiliche Praxis, die sich vor allem rund um den Schutz von rechten bis rechtsextremen Veranstaltungen wie beispielsweise von FPÖ Wahlveranstaltungen gebildet hat.
- Hense, Philipp
- Abs 2 Z 1 B-VG
- Verhaltensbeschwerde
- § 36 Abs 1 SPG
- Polizei
- § 39 SPG
- § 36 SPG
- JURIDIKUM 2015, 261
- § 31 SPG
- Versammlungsfreiheit
- Richtlinienbeschwerde
- Rechtsphilosophie und Politik
- Platzverbot
- § 5 Richtlinien-VO