Staatsangehörigkeitsrecht in der Rechtsprechung des EuGH
- Originalsprache: Deutsch
- JRPBand 31
- Abhandlung, 18048 Wörter
- Seiten 93 -117
- https://doi.org/10.33196/jrp202301009301
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Art 9 EUV und Art 20 AEUV erkennen allen Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Union den Status der Unionsbürgerschaft zu. Obwohl die Regelung des Erwerbes und Verlustes der Staatsangehörigkeit nach dem allgemeinen Völkerrecht und auch nach den Intentionen der Vertragsstaaten in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, ist bei dieser Regelung nach der ständigen Rsp des EuGH das Unionsrecht zu beachten, wobei der EuGH für jene Fälle, in denen der Verlust der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates auch zum Verlust der Unionsbürgerschaft führt, Schranken für die Regelungsbefugnis der Mitgliedstaaten entwickelt hat. Der vorliegende Beitrag analysiert diese Rsp und erörtert verschiedene Konsequenzen derselben sowie noch offene Fragen.
- Thienel, Rudolf
- völkerrechtliche Vorgaben der Regelung der Staatsangehörigkeit
- § 27 StbG
- Staatsangehörigkeit für Zwecke des Unionsrechts
- Art 345 AEUV
- § 42 StbG
- § 37 StbG
- § 28 StbG
- Art 4 EUV
- JRP 2023, 93
- Art 203 AEUV
- Art 20 AEUV
- Verhältnismäßigkeit
- § 20 StbG
- Art 202 AEUV
- British Nationality Act
- Art 9 EUV
- § 10 StbG
- Grundfreiheiten
- Rechtstheorie, -geschichte
- Art 50 EUV
- Art 23 AEUV
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