


Über die Verhängung einer Geldbuße bei bereits erfolgter Auflösung des inkriminierten Vertrages
Autor
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- RPABand 2016
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 2029 Wörter, Seiten 27-30
20,00 €
inkl MwSt




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Eine bereits erfolgte (freiwillige) Vertragsauflösung beseitigt den gesetzten und zu sanktionierenden Vergaberechtsverstoß nicht.
Gemäß § 22 Abs 7 StVergRG 2012 beträgt die Höchstgrenze für eine zu verhängende Geldbuße im Oberschwellenbereich 20 % der Auftragssumme.
Der Umfang des aufrecht erhaltenen Vertragsteiles ist gemäß § 22 Abs 8 StVergRG 2012 im Rahmen der Bemessung der Höhe der Geldbuße zu berücksichtigen. Bei der Bestimmung der Höchstgrenze der Geldbuße spielt dieser jedoch keine Rolle.
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- Heid, Stephan
- Hofbauer, Berthold
-
- Bemessung der konkreten Höhe einer zu verhängenden Geldbuße
- § 334 BVergG
- § 22 Abs 8 StVergRG
- RPA 2016, 27
- Vergaberecht
- § 22 Abs 7 StVergRG
- Bestimmung der Höchstgrenze von Geldbußen
- VwGH, 09.09.2015, 2013/04/0046, „Haus des Kindes“
Eine bereits erfolgte (freiwillige) Vertragsauflösung beseitigt den gesetzten und zu sanktionierenden Vergaberechtsverstoß nicht.
Gemäß § 22 Abs 7 StVergRG 2012 beträgt die Höchstgrenze für eine zu verhängende Geldbuße im Oberschwellenbereich 20 % der Auftragssumme.
Der Umfang des aufrecht erhaltenen Vertragsteiles ist gemäß § 22 Abs 8 StVergRG 2012 im Rahmen der Bemessung der Höhe der Geldbuße zu berücksichtigen. Bei der Bestimmung der Höchstgrenze der Geldbuße spielt dieser jedoch keine Rolle.
- Heid, Stephan
- Hofbauer, Berthold
- Bemessung der konkreten Höhe einer zu verhängenden Geldbuße
- § 334 BVergG
- § 22 Abs 8 StVergRG
- RPA 2016, 27
- Vergaberecht
- § 22 Abs 7 StVergRG
- Bestimmung der Höchstgrenze von Geldbußen
- VwGH, 09.09.2015, 2013/04/0046, „Haus des Kindes“