


Up-Stream-Verschmelzung von Gesellschaften mit negativem Verkehrswert zulässig
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 69
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 1637 Wörter, Seiten 422-424
20,00 €
inkl MwSt




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§§ 226, 227, 228 AktG; § 5 UmwG; §§ 66, 67 IO. Eine up-stream-Verschmelzung ist auch dann zulässig, wenn das Vermögen der übertragenden Tochtergesellschaft negativ ist, sofern die Muttergesellschaft nach der Verschmelzung die (fälligen) Verbindlichkeiten sämtlicher Gläubiger (sowohl der übertragenden als auch der übernehmenden Gesellschaft) bedienen kann und durch die Übernahme des negativen Vermögens nicht selbst insolvenzreif wird.
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- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
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- oeba-Slg 2021/2746
- OGH, 25.11.2020, 6 Ob 203/20a
§§ 226, 227, 228 AktG; § 5 UmwG; §§ 66, 67 IO. Eine up-stream-Verschmelzung ist auch dann zulässig, wenn das Vermögen der übertragenden Tochtergesellschaft negativ ist, sofern die Muttergesellschaft nach der Verschmelzung die (fälligen) Verbindlichkeiten sämtlicher Gläubiger (sowohl der übertragenden als auch der übernehmenden Gesellschaft) bedienen kann und durch die Übernahme des negativen Vermögens nicht selbst insolvenzreif wird.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- oeba-Slg 2021/2746
- OGH, 25.11.2020, 6 Ob 203/20a