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Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Zur Anwendbarkeit des FernFinG bei persönlichem Kontakt mit Makler

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§§ 1, 3, 8 FernFinG; § 27 MaklerG. Da durch das persönliche Gespräch und die fachmännische Beratung des eigenen Vertragspflichten unterworfenen Versicherungsmaklers das angestrebte Verbraucherschutzniveau gewährleistet ist, besteht kein Rücktrittsrecht nach § 8 FernFinG, wenn zwischen dem Verbraucher und dem Versicherer kein persönlicher Kontakt besteht.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • oeba-Slg 2021/2749
  • OGH, 17.12.2020, 7 Ob 147/20y

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