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Verpflichtungen aus Spezialgesetzen führen nicht zu einer automatischen Ergänzung der Ausschreibungsunterlagen
- Originalsprache: Deutsch
- RPA Band 23
- Judikatur, 3711 Wörter
- Seiten 159-164
- https://doi.org/10.33196/rpa202303015901
20,00 €
inkl MwStArt 58 RL 2014/24/EU ist iVm den in Art 18 Abs 1 UAbs 1 RL 2014/24/EU garantierten Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Transparenz dahin auszulegen, dass der öffentliche Auftraggeber als Eignungskriterien Verpflichtungen vorschreiben kann, die sich aus Spezialvorschriften für Tätigkeiten ergeben, die im Rahmen der Ausführung eines öffentlichen Auftrags möglicherweise durchgeführt werden müssen und die von geringer Bedeutung sind.
Die in Art 18 Abs 1 UAbs 1 RL 2014/24/EU garantierten Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Transparenz sind dahin auszulegen, dass sie dem entgegenstehen, dass die Auftragsunterlagen automatisch durch Qualifikationskriterien ergänzt werden, die sich aus für Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem zu vergebenden Auftrag geltenden Spezialvorschriften ergeben, die in den Auftragsunterlagen nicht vorgesehen sind und die der öffentliche Auftraggeber den betroffenen Wirtschaftsteilnehmern nicht vorschreiben wollte.
Art 63 Abs 1 RL 2014/24/EU ist dahin auszulegen, dass er dem Ausschluss eines Bieters aus dem Vergabeverfahren mit der Begründung, dass er den Unterauftragnehmer nicht benannt habe, dem er die Erfüllung von Verpflichtungen zu übertragen beabsichtige, die sich aus Spezialvorschriften für Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem in Rede stehenden Auftrag ergäben und die in den Auftragsunterlagen nicht vorgesehen seien, entgegensteht, wenn dieser Bieter in seinem Angebot angegeben hat, dass er diese Verpflichtungen unter Inanspruchnahme der Kapazitäten eines anderen Unternehmens erfüllen werde, ohne jedoch mit diesem Unternehmen durch einen Unterauftrag verbunden zu sein.
- Meszaros, Julia
- Art 58 RL 2014/24/EU
- RPA 2023, 159
- Verhältnismäßigkeit
- Eignungskriterien
- Art 63 Abs 1 RL 2014/24/EU
- Vergaberecht
- Anforderungen an die Ausschreibungsunterlagen
- Subunternehmer
- Grundsätze der Auftragsvergabe
- Art 18 Abs 1 UAbs 1 RL 2014/24/EU
- EuGH, 26.01.2023, C-403/21, „NV Construct“
- Transparenz
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