Völkerrecht und MigrationInternational Law and Migration
- Originalsprache: Deutsch
- ZOERBand 74
- Aufsatz, 5305 Wörter
- Seiten 121 -134
- https://doi.org/10.33196/zoer201901012101
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Im Zusammenhang mit Migration stellen sich auch völkerrechtliche Fragen. Die deutsche Praxis beschäftigt sich aktuell etwa mit völkerrechtlichen Aspekten von Flucht und Migration über das Mittelmeer nach Europa und mit den Anforderungen an Abschiebungen von ausreisepflichtigen Ausländern in ihre Herkunftsländer.
Nach dem Völkerrecht haben Staaten grundsätzlich das Recht, die Einreise, den Aufenthalt und die Ausweisung von Ausländern im Rahmen ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen zu regeln. Damit kommt dem Non-refoulement-Gebot für die völkerrechtlichen Überlegungen eine zentrale Rolle zu. Bei Operationen im Mittelmeer stellen sich Fragen nach dem Umfang der Seenotrettungspflicht, nach der Ausgestaltung der gebotenen Koordinierung und Kooperation der beteiligten staatlichen Stellen, nach den Kriterien für einen „sicheren Ort“ und nach dem Verhältnis von Seenotrettung und Non-refoulement-Gebot. Bei Abschiebungen muss ebenfalls das Non-refoulement-Gebot beachtet werden. Diesem Zweck sollen individuelle Einzelfall-Zusicherungen des Zielstaates der Abschiebung dienen, deren Vereinbarung in der Praxis jedoch auf große Schwierigkeiten stößt.
- Hildner , Guido
- ZOER 2019, 121
- Öffentliches Recht
- Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ)
- deutsches Seeaufgabengesetz
- Flucht
- Seenotrettung
- Genfer Flüchtlingskonvention
- Non-refoulement
- Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
- Anti-Folterkonvention der Vereinten Nationen
- Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR)
- Zusicherung
- Internationales Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (International Convention for the Safety of Life at Sea [SOLAS])
- Migration
- Internationales Übereinkommen von 1979 über den Such- und Rettungsdienst auf See (Convention on Maritime Search and Rescue [SAR])
- deutsche Verordnung über die Sicherheit der Seefahrt
- Abschiebung