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Zeitschrift für öffentliches Recht
Zur dritten Piste des Flughafens WienOn the Third Runway of Vienna Airport
- Originalsprache: Deutsch
- ZOER Band 74
- Aufsatz, 5028 Wörter
- Seiten 21-34
- https://doi.org/10.33196/zoer201901002101
30,00 €
inkl MwStDer Flughafen Wien stößt in absehbarer Zeit an seine Kapazitätsgrenze. Die erstinstanzliche Verwaltungsbehörde hatte die Errichtung einer dritten Piste unter Hinweis auf den Bedarf des Flughafens bewilligt. Das dagegen angerufene Bundesverwaltungsgericht (BVwG) revidierte die Entscheidung und wies, gestützt auf eine Abwägung von Verkehrsinteressen gegenüber Umweltschutzinteressen, insbesondere Klimaschutz, den Antrag ab. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hob das Erkenntnis auf und warf dem BVwG Willkür vor, weil es Interessen berücksichtigt habe, die im Luftfahrtgesetz (LFG) nicht vorgesehen seien. In einem neuen Verfahren konzentrierte sich das BVwG in seiner Interessenabwägung auf jene öffentlichen Interessen, die Eingang in das LFG gefunden haben (vor allem den Lärmschutz), und gab dem Antrag unter Verschärfung der ursprünglichen Lärmschutzauflagen der Erstinstanz statt. Die Episode hat zum einen die Natur der unter dem LFG gebotenen Interessenabwägung bei Flughafenprojekten geklärt, zum anderen eine unangebrachte Zurückhaltung des VfGH gegenüber dem Völkerrecht gezeigt.
- Stadlmeier , Sigmar
- § 58 LFG
- Art 27 WVK
- § 9 Abs 2 LFG
- BVG Nachhaltigkeit (insb § 3)
- Öffentliche Interessen
- § 63 LFG
- Interessenabwägung
- Art 2 Z 7 VO (EG) 1008/2008
- § 9 Abs 1 LFG
- Art 18 B-VG
- § 3 UVP-G
- Öffentliches Recht
- § 28 Abs 2 VwGVG
- Art 18 WVK
- ZOER 2019, 21
- GRC (insb Art 37)
- Art 4 Draft Articles on State Responsibility
- Lärmschutz
- Art 144 B-VG
- § 2 LuLärmV
- NÖ Landesverfassung
- Flughäfen
- Kyoto-Protokoll zum UN-Rahmenabkommen über Klimaänderungen
- § 64 LFG
- § 71 Abs 1 LFG
- § 71 Abs 2 LFG
- Art 130 Abs 3 B-VG
- Art 102 AEUV
- Klimaschutz
- § 68 LFG
- Willkürverbot
- Art 46 WVK