


VwGH: Unvollständige Übermittlung des Vergabeaktes gibt der Antragstellerin Recht
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- RPABand 2014
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 2473 Wörter, Seiten 11-14
20,00 €
inkl MwSt




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Über die Anwendbarkeit des BVergG 2006 sowie die Zuständigkeit der Vergabekontrollbehörden kann die Auftraggeberin nicht disponieren und können solche Festlegung auch nicht bestandsfest werden.
Die Behörde kann auf Grund der Behauptungen des nicht säumigen Beteiligten entscheiden, wenn ein Auftraggeber Unterlagen nicht vorgelegt hat.
-
- Lehner, Beatrix
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- VwGH, 16.10.2013, 2010/04/0092, „Republik Österreich, „Midlife-Update“ für Transporthubschrauber“
- § 10 BVergG
- Bestandsfestigkeit von Festlegungen
- RPA 2014, 11
- Vergaberecht
- Zuständigkeit von Vergabekontrollbehörden
- § 313 Abs 2 BVergG
- Anwendbarkeit des BVergG 2006
- Art 296 EGV
Über die Anwendbarkeit des BVergG 2006 sowie die Zuständigkeit der Vergabekontrollbehörden kann die Auftraggeberin nicht disponieren und können solche Festlegung auch nicht bestandsfest werden.
Die Behörde kann auf Grund der Behauptungen des nicht säumigen Beteiligten entscheiden, wenn ein Auftraggeber Unterlagen nicht vorgelegt hat.
- Lehner, Beatrix
- VwGH, 16.10.2013, 2010/04/0092, „Republik Österreich, „Midlife-Update“ für Transporthubschrauber“
- § 10 BVergG
- Bestandsfestigkeit von Festlegungen
- RPA 2014, 11
- Vergaberecht
- Zuständigkeit von Vergabekontrollbehörden
- § 313 Abs 2 BVergG
- Anwendbarkeit des BVergG 2006
- Art 296 EGV