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VwGH zur mangelnden Darlegung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 67
- Erkenntnisse des VwGH, 145 Wörter
- Seiten 380-380
- https://doi.org/10.47782/oeba201905038003
20,00 €
inkl MwSt§ 22 Abs 8 FMABG; Art 133 Abs 4 B-VG Mit dem bloßen Hinweis des Verwaltungsgerichts oder eines Revisionswerbers auf fehlende Rechtsprechung des VwGH zu näher bezeichneten Verwaltungsvorschriften (hier: zu § 22 Abs 8 FMABG) wird nicht dargelegt, dass eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vom VwGH im Rahmen der Entscheidung über die Revision zu lösen wäre. Insofern wird damit auch den Begründungserfordernissen nach § 25a Abs 1 zweiter Satz VwGG nicht Genüge getan.
- Stöger, Karl
- VwGH, 25.10.2018, Ro 2018/02/0015
- oeba-Slg 2019/235
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