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VwGH zur mangelnden Darlegung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung.

Autor

Stöger, Karl
eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
OEBABand 67
Inhalt:
Erkenntnisse des VwGH
Umfang:
145 Wörter, Seiten 380-380

20,00 €

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§ 22 Abs 8 FMABG; Art 133 Abs 4 B-VG Mit dem bloßen Hinweis des Verwaltungsgerichts oder eines Revisionswerbers auf fehlende Rechtsprechung des VwGH zu näher bezeichneten Verwaltungsvorschriften (hier: zu § 22 Abs 8 FMABG) wird nicht dargelegt, dass eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vom VwGH im Rahmen der Entscheidung über die Revision zu lösen wäre. Insofern wird damit auch den Begründungserfordernissen nach § 25a Abs 1 zweiter Satz VwGG nicht Genüge getan.

  • Stöger, Karl
  • VwGH, 25.10.2018, Ro 2018/02/0015
  • oeba-Slg 2019/235

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