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Essletzbichler, Manfred/​Makarius, Ingrid

Zur Angemessenheit des Ausschlusses

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In der gegenständlichen Entscheidung weist das EuG darauf hin, dass es über eine Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung verfügt, die es über die reine Kontrolle der Rechtmäßigkeit hinaus ermächtigt, eine Entscheidung zu überprüfen, durch die der öffentliche Auftraggeber einen Wirtschaftsteilnehmer ausschließt und/oder eine finanzielle Sanktion gegen ihn verhängt. Weiters beurteilte das Gericht, ob bei Festsetzung der Ausschlussdauer die von der Klägerin geltend gemachten mildernden Umstände (die gute Zusammenarbeit mit den Behörden und die ergriffenen Reorganisationsmaßnahmen) berücksichtigt wurden.

  • Makarius, Ingrid
  • Essletzbichler, Manfred
  • Art 145 Abs 1 VO (EU) 1268/2012
  • schwere Verfehlung im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit
  • uneingeschränkter Zusammenarbeit
  • Selbstreinigung
  • EuG, 29.06.2022, T 609/20, „LA International Cooperation/ Kommission“
  • § 83 BVergG
  • Art 57 Abs 6 RL 2014/24/EU
  • Verhältnismäßigkeit von Sanktionen
  • Organisationssystem
  • Compliance Management System
  • Art 263 AEUV
  • gesetztliche Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit den Behörden
  • Ausschluss von der Teilnahme an Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge
  • RPA 2022, 311
  • Zuverlässigkeitsprüfung
  • Vergaberecht
  • Art 133a Abs 2 lit b der VO (EG, Euratom) 2342/2002
  • Ausschlussdauer
  • Reorganisationssystem
  • Bestechung

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