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Zur Bürgenhaftung des Beschäftigers
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 69
- Rechtsprechung des OGH, 3652 Wörter
- Seiten 351-354
- https://doi.org/10.47782/oeba202105035101
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inkl MwSt§§ 1355, 1356 ABGB; § 14 AÜG; §§ 128, 162 UGB. Der Gläubiger kann den Ausfallsbürgen ohne vorherige Exekution gegen den Hauptschuldner in Anspruch nehmen, wenn über das Vermögen des Hauptschuldners das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder er unbekannten Aufenthalts ist. Letzterem ist die Löschung des Hauptschuldners aus dem Firmenbuch gleichzuhalten.
- Kellner, Markus
- Schneider, Birgit
- Liebel, Fabian
- oeba-Slg 2021/2740
- OGH, 12.08.2020, 5 Ob 118/20v
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