


Zur zweipersonalen Garantie
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 69
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 2087 Wörter, Seiten 357-359
20,00 €
inkl MwSt




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§§ 880a, 914, 915 ABGB. Bei einer zweipersonalen Garantie findet die Zuwendung des Garanten an den Begünstigten ihre causa, ihren Grund, allein in der Beziehung zwischen diesen beiden. Eine abstrakte zweipersonale Garantie ist unwirksam, sie bedarf zu ihrer Gültigkeit einer causa, die sie erklärt. Diese kann etwa darin bestehen, dass der Begünstigte durch die Garantie zu einer bestimmten Tätigkeit oder zur Beteiligung an einer Unternehmung animiert werden soll.
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- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
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- oeba-Slg 2021/2742
- OGH, 24.11.2020, 10 Ob 20/20v
§§ 880a, 914, 915 ABGB. Bei einer zweipersonalen Garantie findet die Zuwendung des Garanten an den Begünstigten ihre causa, ihren Grund, allein in der Beziehung zwischen diesen beiden. Eine abstrakte zweipersonale Garantie ist unwirksam, sie bedarf zu ihrer Gültigkeit einer causa, die sie erklärt. Diese kann etwa darin bestehen, dass der Begünstigte durch die Garantie zu einer bestimmten Tätigkeit oder zur Beteiligung an einer Unternehmung animiert werden soll.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- oeba-Slg 2021/2742
- OGH, 24.11.2020, 10 Ob 20/20v