


§ 22 Abs 1 GmbHG – Pflicht zur Führung eines internen Kontrollsystems
Autor
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZSSBand 2
- Inhalt:
- Tax Compliance und Steuerliches Risikomanagement
- Umfang:
- 2606 Wörter, Seiten 80-83
9,80 €
inkl MwSt




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Nach § 22 Abs 1 GmbHG ist der Geschäftsführer einer GmbH zur Führung eines internen Kontrollsystems (IKS) verpflichtet. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die Bestimmung und beschäftigt sich insbesondere mit der Frage, ob § 22 Abs 1 GmbHG auch eine Pflicht zur Etablierung eines Steuerkontrollsystems, also eines IKS für steuerliche Zwecke, umfasst.
-
- Schörghofer, Paul
-
- Compliance
- Internes Kontrollsystem
- § 273 Abs 2 UGB
- IKS
- § 22 GmbHG
- Steuerkontrollsystem
- Steuer-IKS
- ZSS 2020, 80
- § 30g Abs 4a GmbHG
- Corporate Governance
- § 153b BAO
Nach § 22 Abs 1 GmbHG ist der Geschäftsführer einer GmbH zur Führung eines internen Kontrollsystems (IKS) verpflichtet. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die Bestimmung und beschäftigt sich insbesondere mit der Frage, ob § 22 Abs 1 GmbHG auch eine Pflicht zur Etablierung eines Steuerkontrollsystems, also eines IKS für steuerliche Zwecke, umfasst.
- Schörghofer, Paul
- Compliance
- Internes Kontrollsystem
- § 273 Abs 2 UGB
- IKS
- § 22 GmbHG
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- ZSS 2020, 80
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