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Schörghofer, Paul

§ 22 Abs 1 GmbHG – Pflicht zur Führung eines internen Kontrollsystems

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Nach § 22 Abs 1 GmbHG ist der Geschäftsführer einer GmbH zur Führung eines internen Kon­trollsystems (IKS) verpflichtet. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die Bestimmung und beschäftigt sich insbesondere mit der Frage, ob § 22 Abs 1 GmbHG auch eine Pflicht zur Etablierung eines Steuerkontrollsystems, also eines IKS für steuerliche Zwecke, umfasst.

  • Schörghofer, Paul
  • Compliance
  • Internes Kontrollsystem
  • § 273 Abs 2 UGB
  • IKS
  • § 22 GmbHG
  • Steuerkon­trollsystem
  • Steuer-IKS
  • ZSS 2020, 80
  • § 30g Abs 4a GmbHG
  • Corporate Governance
  • § 153b BAO

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