Die neuen Meldepflichten für Intermediäre und Steuerpflichtige im Überblick
- Originalsprache: Deutsch
- ZSSBand 2
- Schwerpunkt: Offenlegung und Meldepflicht, 2577 Wörter
- Seiten 24 -28
- https://doi.org/10.33196/zss202001002401
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Das EU-Meldepflichtgesetz (EU-MPfG) regelt die österreichische Umsetzung der DAC 6 und sieht eine Meldepflicht für potenziell aggressive Steuerplanungsgestaltungen sowie deren automatischen Informationsaustausch innerhalb der Europäischen Union vor. Die Pflicht zur Meldung obliegt primär den sogenannten Intermediären. In bestimmten Fällen geht die Meldeverpflichtung jedoch auch auf den Steuerpflichtigen über. Das EU-MPfG wird mit 1.7.2020 in Kraft treten. Dieser Beitrag soll einen Überblick über das Verfahren rund um die neuen Meldepflichten bieten sowie auf spezifische Pflichten der Intermediäre und Steuerpflichtigen hinweisen.
- Wilplinger, Christian
- Edelsbrunner, Jacqueline
- Steuervermeidung
- § 49c Finanzstrafgesetz (FinStrG)
- EU-Meldepflichtgesetz (EU-MPflG)
- Gestaltung
- Intermediär
- Meldepflicht
- ZSS 2020, 24
- Offenlegung
- Verschwiegenheitspflicht
- Hallmarks
- BGBl I Nr 91/2019
- DAC 6
- Amtshilferichtlinie
- EU-Meldepflichtgesetz
- Kennzeichen
- Steuerplanung
- Richtlinie (EU) 2018/822 des Rates vom 25.5.2018 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des verpflichteten automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen
- ABl L 2018/139 (DAC 6)
- Umgehung
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