Missbräuchliche Gestaltungen im österreichischen Steuerrecht und finanzstrafrechtliche Risiken
- Originalsprache: Deutsch
- ZSSBand 2
- Schwerpunkt: Offenlegung und Meldepflicht, 6617 Wörter
- Seiten 5 -18
- https://doi.org/10.33196/zss202001000501
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Die erstmalige gesetzliche Definition von „Missbrauch“ im österreichischen Steuerrecht in § 22 Abs 2 BAO in Folge des JStG 2018 führt in der Praxis in vielen Fällen – insb aufgrund von Unterschieden im Wortlaut der Bestimmung zur bisherigen Missbrauchs-Judikatur – zu Unsicherheiten. Dieser Artikel zeigt allgemeine Tendenzen für das Vorliegen von missbrauchsverdächtigen Gestaltungen anhand der bisherigen österreichischen Missbrauchsjudikatur auf, um Sachverhalte im Hinblick auf ihre Missbrauchsrisiken im Lichte des neuen Tatbestands besser abzuschätzen. Denn aufgrund jüngerer VfGH-Judikatur wird Missbrauch im Abgabenrecht besondere finanzstrafrechtliche Bedeutung erhalten, zumal missbrauchsanfällige Gestaltungen nach Ansicht des VfGH offenlegungspflichtig sind, um finanzstrafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
- Leopold, Erich
- Rzeszut, Robert
- Voegerl, Eva-Maria
- Missbrauch im Abgabenrecht
- ZSS 2020, 5
- Offenlegungspflicht
- § 22 BAO
- § 44 UmgrStG
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