Abgabenfestsetzung gegenüber gelöschten Kapitalgesellschaften
- Originalsprache: Deutsch
- ZSSBand 3
- Abgabenverfahren, 3562 Wörter
- Seiten 25 -30
- https://doi.org/10.33196/zss202101002501
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COVID-19 hat den österreichischen Gesetzgeber veranlasst, zahlreiche wirtschaftspolitische Maßnahmen umzusetzen, die den negativen Auswirkungen der Krise entgegenwirken sollen. Nichtsdestotrotz ist zu erwarten, dass insbesondere im Nachgang der Krise einige Unternehmen ihre Tätigkeit insolvenzbedingt aufgeben werden müssen und es zur Liquidation und Löschung von vielen Kapitalgesellschaften kommen wird. Unabhängig davon, ob die Auflösung einer Gesellschaft freiwillig oder unfreiwillig erfolgt, kommt es in sämtlichen Fällen schließlich zur Löschung der Gesellschaft aus dem Firmenbuch. Vor diesem Hintergrund stellt sich in der Praxis die Frage, ob Abgabenansprüche, die im Zeitpunkt der Löschung noch nicht bescheidmäßig festgesetzt waren, nach bereits erfolgter Löschung der Gesellschaft von der Abgabenbehörde noch festgesetzt werden dürfen. Ebenso ist zu prüfen, ob die Rechtskraft von vor der Löschung ergangenen Abgabenbescheiden nach erfolgter Löschung der Gesellschaft durchbrochen werden darf (etwa durch die Wiederaufnahme eines Verfahrens). Der Beitrag gibt einen Überblick über die (Un)-Zulässigkeit der Abgabenfestsetzung und Rechtskraftdurchbrechung im Kontext einer im Firmenbuch bereits gelöschten Gesellschaft und thematisiert damit einhergehende abgabenrechtliche Haftungsrisiken für vertretungsbefugte Organe.
- Rzeszut, Robert
- Pirringer, Lukas
- § 248 BAO
- § 9 Abs 1 BAO
- § 214 AktG
- § 80 Abs 1 BAO
- § 160 Abs 3 BAO
- § 40 Abs 1 FBG
- Abgabenfestsetzung
- § 39 Abs 2 FBG
- Rechtskraftdurchbrechung
- § 224 BAO
- Liquidation
- § 93 GmbHG
- § 80 Abs 3 BAO
- Bindungswirkung
- ZSS 2021, 25
- abgabenverfahrensrechtliche Rechts- und Parteifähigkeit
- Haftung