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Abschlussprüferhaftung; Vorrang der (insolventen) Gesellschaft gegenüber den Schadenersatzansprüchen von Drittgläubigern

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 37
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
3439 Wörter, Seiten 590-594

30,00 €

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§ 275 Abs 2 UGB ist primär als Haftungsnorm zu Gunsten der geprüften Gesellschaft konzipiert. Der geprüften Gesellschaft kommt daher bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Abschlussprüfer der Vorrang gegenüber den Schadenersatzansprüchen von Drittgläubigern zu.

  • § 275 UGB
  • HG Wien, 27.04.2022, 67 Cg 59/20f-62
  • § 62a BWG
  • OGH, 21.06.2023, 3 Ob 58/23k
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • OLG Wien, 29.12.2022, 2 R 103/22i-67
  • WBl-Slg 2023/185
  • § 69 IO

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