


Zum Inhalt eines Dienstzeugnisses
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 37
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 406 Wörter, Seiten 581-582
30,00 €
inkl MwSt




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Ein Dienstzeugnis muss die Art der Beschäftigung in der üblichen Weise bezeichnen und sie auch näher schildern, wenn dies für das Fortkommen des Arbeitnehmers von Bedeutung sein kann. Verweigert der Arbeitgeber die Korrektur eines mangelhaften Zeugnisses, kann der Anspruch auf ein bestimmtes Zeugnis klageweise durchgesetzt werden.
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- OLG Wien, 27.02.2023, 7 Ra 79/22x-42
- § 1163 Abs 1 ABGB
- OGH, 31.05.2023, 9 ObA 28/23t
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2023/182
- § 39 Abs 1 AngG
Ein Dienstzeugnis muss die Art der Beschäftigung in der üblichen Weise bezeichnen und sie auch näher schildern, wenn dies für das Fortkommen des Arbeitnehmers von Bedeutung sein kann. Verweigert der Arbeitgeber die Korrektur eines mangelhaften Zeugnisses, kann der Anspruch auf ein bestimmtes Zeugnis klageweise durchgesetzt werden.
- OLG Wien, 27.02.2023, 7 Ra 79/22x-42
- § 1163 Abs 1 ABGB
- OGH, 31.05.2023, 9 ObA 28/23t
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2023/182
- § 39 Abs 1 AngG